Industriebetriebe, Schulen, Gewerbebetriebe oder Krankenhäuser, alle diese Gebäude haben eines gemeinsam. In ihr halten sich entweder eine Vielzahl an Personen auf oder es gehen besondere Gefahren davon aus. Zum Schutz gibt es den Sonderbauten Brandschutz. Was das ist, kann man nachfolgend erfahren.
Das ist Sonderbauten Brandschutz
Unter einem Sonderbau redet man immer, wenn es sich um ein Gebäude handelt, dass von der normalen Landesbauordnung nicht oder nicht vollständig erfasst. Die Landesbauordnung mit ihren Regelungen richtet sich in weiten Teilen nämlich nur an Wohngebäude. Der Brandschutz für Industriebetriebe oder Verkaufsstätten wird dann im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Aufgrund der Gefahren die von einem Sonderbau ausgehen können, wird natürlich an ein solches Gebäude wesentlich höhere Anforderungen an die Brandsicherheit gestellt. So können diese unter anderem Brandwände, Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Feuerlöscher und vieles mehr fordern. Was alles im Sonderbauten Brandschutz gefordert wird, ist Gegenstand von einem Brandschutzkonzept. Das Brandschutzkonzept beschreibt hierbei alle Brandschutzmaßnahmen die zum Schutz für die Menschen ergriffen werden. Da jeder Sonderbau hinsichtlich seiner Gefahren anders ist, gibt es hier natürlich zwischen den Konzepten für einen Sonderbau Abweichungen.
Sonderbauten Brandschutz ist nicht einheitlich
Wer sich näher mit dem Thema Sonderbauten Brandschutz beschäftigt, der wird eines feststellen, es gibt eine Einheitlichkeit. Dieser Umstand ist dem Baurecht geschuldet. So hat jedes Bundesland in Deutschland seine eigene Landesbauordnung und auch sogenannte Sonderbauvorschriften. Sonderbauvorschriften gibt es für Industriebetriebe, für Krankenhäuser, für Schulen, Hochhäuser, für Verkaufsstätten, für Versammlungsstätten und andere Bereiche. Die Regelungen für Sonderbauten können hierbei sehr unterschiedlich sein. Wer sich daher näher mit dem Thema Sonderbau und Anforderungen an den Brandschutz beschäftigen möchte, der sollte sich genau die Regelwerke ansehen.
Pflichten an Sonderbauten Brandschutz
Sonderbauten stehen aufgrund ihrer Gefährdung unter besonderer Beobachtung durch die Brandschutzdienststellen der Städte und Landkreise. Unter der Brandschutzdienststelle versteht man hier eine Fachabteilung innerhalb der Ordnungs- oder der Baubehörde. Sie gibt im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren Stellungnahmen zum Brandschutz ab, ist aber auch für die Überwachung und Einhaltung der Brandschutzvorschriften in Sonderbauten verantwortlich. Dazu gehört beim Sonderbauten Brandschutz auch die Durchführung einer regelmäßigen Brandverhütungsschau. Je nach Bundesland wird diese auch anders bezeichnet, so zum Beispiel als Gefahrenverhütungsschau. Sie wird alle fünf Jahre in Sonderbauten durchgeführt. Hierbei wird die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen aus dem Brandschutzkonzept überprüft, aber auch geprüft ob Brandschutzmängel bestehen. Sollte es Mängel geben, so werden diese in einer Niederschrift protokolliert und mit Auflagen zur Behebung dem Eigentümer oder dem Betreiber übergeben. Innerhalb von bestimmten Fristen muss dann die Behebung erfolgen, da es sonst bei einem Sonderbau auch zu einer Nutzungsuntersagung kommen kann. Wie man sehen kann, sind die Regelungen und die Überwachung beim Brandschutz in Sonderbauten sehr umfangreich.